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Rückverfolgung (Traceability)

Rückverfolgung

Roestify bietet eine lückenlose Rückverfolgungskette gemäß EU-Verordnung 178/2002 — vom Lieferanten bis zum Endkunden.

Die Kette

Lieferant → Rohkaffee-Lot → Röstung → Tonne → Abpackung → Variante → Kunde

Jedes Glied in dieser Kette ist über Fremdschlüssel miteinander verbunden. Es gibt keine Lücken — jede Röstung hat ein Lot, jede Packung hat eine Tonne, etc.

Suche

  1. Navigiere zu Insights → Rückverfolgung
  2. Nutze die Suche oben auf der Seite
  3. Du kannst suchen nach:
    • Lot-Nummer (z.B. LOT-0042)
    • Röstung (nach Datum oder ID)
    • Tonne (nach Name)
    • Variante (nach Produktname)
    • Packung (nach Lot-Nummer)

Vorwärts-Trace (Forward)

Startpunkt: Lot, Röstung oder Tonne

Zeigt die gesamte Kette nach vorne:

Lieferant → Lot → Röstungen → Tonnen → Abpackungen → Varianten → Kunden

Anwendungsfall: "Welche Kunden haben Kaffee aus Lot LOT-0042 erhalten?"

Rückwärts-Trace (Backward)

Startpunkt: Variante oder Packung

Zeigt die gesamte Kette zurück:

Kunde ← Variante ← Abpackung ← Tonne ← Röstung ← Lot ← Lieferant

Anwendungsfall: "Woher stammt der Kaffee in der Variante Ethiopia Sidamo 250g?"

Blend-Handling

Bei Blend-Röstungen (Mischungen aus mehreren Lots) werden alle beteiligten Lots in der Trace angezeigt. Jeder Pfad wird separat dargestellt:

  • Lot A (60%) → Lieferant X
  • Lot B (40%) → Lieferant Y

Visualisierung

Die Kette wird als Flow-Diagramm dargestellt:

  • Jede Entität ist eine Card mit Icon und Details
  • Pfeile zeigen die Richtung der Kette
  • Farbcodierung nach Entitätstyp
  • Mengen und Gewichte an jedem Schritt

PDF-Export

Für behördliche Kontrollen oder Rückrufaktionen:

  1. Führe einen Trace durch
  2. Klicke auf PDF exportieren
  3. Das PDF enthält:
    • Lot-Nummer und Herkunft
    • Komplette Verarbeitungskette
    • Daten, Gewichte und beteiligte Personen
info

Gesetzliche Anforderung: Im Falle eines Rückrufs müssen Rückverfolgungsdaten innerhalb von 4 Stunden bereitgestellt werden können. Roestify ermöglicht dies in Sekunden.

Aufbewahrungsfristen

  • Rückverfolgungsdaten: Mindestens 2 Jahre (EU-VO 178/2002)
  • Steuerlich relevante Daten: 10 Jahre (AO § 147)
  • Daten werden niemals gelöscht, nur anonymisiert nach Ablauf der Fristen